Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

  1. Angebote und Auftragsabwicklung

1.1   Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend.

1.2   Die Annahme von Aufträgen wird schriftlich bestätigt. Erst mit unserer Auftragsbestätigung gelten die Aufträge als angenommen. Das gleiche gilt bei Sofortlieferung ohne Auftragsbestätigung.

1.3.  Bei Anfragen, Kataloganforderungen und bei Entgegennahme von Aufträgen werden Daten gespeichert.

2. Preise

Die Preise gelten ab Werk in Euro, zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen unter einem netto Warenwert unter 50 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von netto 15,- €

3. Erfüllungsort

3.1   Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Käufers ist Münsingen.

3.2   Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Käufer befindet.

4. Versand und Verpackung

4.1   Der Versand erfolgt ab Werk.

4.2   Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten. Aus der getroffenen Wahl können uns gegenüber keine Ansprüche abgeleitet werden.

5. Transportgefahr

Der Gefahrübergang erfolgt unbeschadet Ziff. 4 mit der Übergabe an die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, Firma oder Anstalt.

6. Umfang der Leistung

6.1   Alle Angaben in Abbildungen, Prospekten, Katalogen und in der Werbung stellen neben der Produktbeschreibung keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7. Lieferzeit – Lieferpflicht

7.1   Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den Ort der Versendung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

7.2   Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, allen Fällen von höherer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen.

7.3   Unbefriedigende Auskünfte oder Zahlungsverzug des Käufers berechtigen uns, Abschlüsse und Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zu stornieren oder die Lieferung zu verweigern.

8. Aufrechnung oder Zurückhaltung

Eine Aufrechnung des Käufers mit etwaigen von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Das gilt auch für den kaufmännischen Verkehr unter Einbezug der Zurückbehaltung von Zahlungen.

9. Mängelrüge (Beanstandungen)

9.1   Bei Beanstandungen der Art, der Beschaffenheit und der Menge der gelieferten Ware haften wir nur, wenn der Käufer die Ware auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit überprüft und uns dabei entdeckte Mängel mit genauer Beschreibung unverzüglich und schriftlich anzeigt. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelrüge, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch wegen dieser Mängel als genehmigt.

9.2   Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware.

9.3   Keine Gewährleistung wird übernommen für fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschteile mangelhafter Einbauteile oder für Fehler, die durch mechanische oder elektrische Einflüsse oder gleichartige Tatbestände entstanden sind.

9.4   Die Gewährleistung wird auch aufgehoben, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne unsere vorherige Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durchführt.

9.5   Bei begründeten Beanstandungen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9.6   Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wählt der Käufer wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, verzichtet er auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

10. Zahlung

10.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb der angegebenen Fristen auf der Rechnung, bei Verzug fallen Mahngebühren in Höhe von 20,-€ an.

10.2 Wir behalten uns das Recht vor nur gegen Vorkasse zu liefern.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, chadensersatzansprüchen unser Eigentum.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das Amtsgericht Münsingen

13. Anerkenntnis

Obige Bedingungen gelten für alle Verkäufe. Der Käufer anerkennt sie durch Kaufabschluss sowie durch widerspruchslose Entgegennahme unserer Lieferung oder Auftragsbestätigung. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir diese schriftlich bestätigen.